Dr. jur. Georg Meinecke, Nestor der deutschen Patienten-Anwälte, klärt
auf:
Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft,
viele Leiden zu vermeiden! Der Verhinderung von Leiden durch erlangtes Wissen
dient diese Schrift.
Da der von Schulmedizinern diagnostizierte Bedarf an notwendiger Transplantation
von Organen dem Angebot der
Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig
für Organspenden von Toten – quasi als einem Akt
der Nächstenliebe – geworben. Für diese Werbung sind sich neben
den daran verdienenden Medizinern selbst Kirchen,
Politiker und Medien nicht zu schade.
Die Organtransplantation setzt in Deutschland die Einwilligung verstorbener
Patienten oder ihrer nächsten Angehörigen
voraus, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprechen sollte.
Die sog. Erweiterte Zustimmungsregelung war am
1. Dezember 1997 durch das Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Die auf
diese gesetzliche Grundlage gestützte Praxis
deckte jedoch die immer größer gewordene Kluft zwischen Bedarf und
Angebot nicht. Denn die fehlende Einwilligung durch
die Spender gilt als mit Abstand häufigster Grund für den Verlust
einer Organentnahme. Sind es doch nur ca. 6 % der Spender,
die vor ihrem Tod in die Organentnahme eingewilligt haben, während in
ca. 94 % der Fälle Angehörige einwilligen. Der
Bundestag beschloss daher mit den Stimmen aller Parteien am 24.11.2011 die
sog. Entscheidungslösung, die im Jahre 2012 als
Gesetz verabschiedet werden wird. Bei dieser soll jeder Bürger – regelmäßig
befragt - einmal in seinem Leben entscheiden, ob
er nach seinem Tode Organspender sein möchte oder nicht. Die Erklärung
soll behördlicherseits registriert werden, z.B. auf der
elektronischen Gesundheitskarte. Abgegeben werden soll diese Erklärung
also häufig von Personen oft noch im Alter von
unter 20 Jahren. Man hofft auf diese Weise die Zahl der Spender wesentlich
zu erhöhen, die vor ihrem Tode in die
Organentnahme einwilligen und die Zahl der Angehörigen zu verringern,
die sonst befragt werden müssten. Für den, der noch
keine Entscheidung getroffen hat – das sollen in Zukunft möglichst
die wenigsten sein - entscheiden nach seinem Tode
weiterhin die Angehörigen. Indessen dürften diesen mangels vorheriger
Aussprache der Wille des Verstorbenen häufig gar
nicht bekannt sein. So werden also ggfls. Angehörige etwas spenden, das
ihnen gar nicht gehört. Analog zu Verträgen zu
Lasten Dritter müssten derartige Einwilligungen eigentlich sittenwidrig
und deshalb unwirksam sein. Derartiges gibt es, um an
verwertbare Organe von Verstorbenen heranzukommen, also auch nur im Transplantationsrecht.
Abgelehnt wurde vom Deutschen Bundestag die sog. Widerspruchsregelung. Nach
dieser dürfen Organe nach dem Tod des
Patienten entnommen werden – auch gegen den Willen der Angehörigen – wenn
dieser nicht vorher zu Lebzeiten ausdrücklich
dem widersprochen hat, der Widerspruch in einem dafür vorgesehenen Widerspruchsregister
festgehalten ist. Die sog.
Widerspruchsregelung gilt in den meisten europäischen Ländern, die
sog. Erweiterte Zustimmungsregelung dagegen nur in 6
Staaten in Europa. So können auch deutschen Touristen, deren Widerspruch
nicht in einem dafür vorgesehenen
Widerspruchsregister des jeweiligen Landes festgehalten ist, nach ihrem Tode
Organe jeder Art und in jedem Umfange zu
Transplantationszwecken entnommen werden, wenn sie im Urlaub sterben in Frankreich,
Italien, Lettland, Liechtenstein,
Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Denn in
allen diesen Ländern gilt die sog. Widerspruchslösung. Welcher Tourist
aber lässt seinen Widerspruch vor einer Reise in das
betreffende Land in dem dort gültigen Widerspruchsregister eintragen?
Nur in Belgien, Finnland und Norwegen haben
jedenfalls die Angehörigen noch ein Einspruchsrecht! In Bulgarien gibt
es noch nicht einmal ein Widerspruchsrecht. Es gilt
dort stets die sog. „Notstandsregelung“. Entnommen werden kann,
was jeweils dringend benötigt wird! Bulgarien kann man
also wohl nur als eventueller Organspender-Aspirant besuchen.
Hat der Gesetzgeber in Deutschland angenommen, dass sich die Kluft zwischen
Organspendern und Empfängern durch die
neue Regelung verkleinern würde, so dürfte dies ein Irrtum sein.
Denn so, wie die Dinge liegen – an Organverpflanzungen
wird tüchtig Geld verdient – wird mit der Zahl der Organspender
auch die Transplantationsempfehlung der Ärzte als
„
Therapie“ der Wahl zunehmen. Übersehen werden sollte dabei jedoch
nicht: Gemäß einer Studie der Hamburger
Universitätsklinik wird in Deutschland die Therapie der Herztransplantation
in zwei Dritteln der Fälle vorschnell angeboten!
(„Herzloser Tod – Das Dilemma der Organspende“, S. 192 ff.)
Laut dem Deutschen Bundesrat sollte jedoch jeder, der sich für
eine Organspende entscheidet, darüber informiert sein, worüber er
entscheidet.
Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige
nach seinem Tode dem zustimmen, jeder, der in
einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er
seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen,
muss wissen, dass nach seinem „Tode“ nur lebend-frische Organe
entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose
Organe einer Leiche.
Als transplantierbare Organe gelten: Lunge, Herz, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse
und Dünndarm. In Einzelfällen wurden
Körperteile wie Gesicht, Hände, Arme, Luftröhre, Kehlkopf, Zunge
und Penis entnommen. Zu den transplantierbaren
Geweben gehören: Haut, Knochen und Kochenteile, Herz-klappen, Herzbeutel,
Augen, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Sehnen
und Bänder.
Nachdem der südafrikanische Chirurg Christian Barnard im Dezember 1967
die erste Herztransplantation vorgenommen hatte,
dem 1968 in den USA Chirurgen in 70 Fällen gefolgt waren, der Staatsanwalt
deswegen begann, wegen vorsätzlicher Tötung
gegen die Transplantationschirurgen zu ermitteln, definierte die Harvard Ad-hoc
Kommission 1968 den Tod des Menschen
neu. Sie prognostizierte bereits das irreversible Koma als Tod. Damit hob die
Harvard Ad-hoc Kommission die bisher seit
Jahrtausenden geltende Erkenntnis auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist,
wenn sein Herz und die Atmung irreversibel zum
Stillstand gekommen waren, Geist und Seele den Körper endgültig verlassen
hatten. Zuvor hatten 1959 zwei französische
Ä
rzte (Molaret und Goulon) den Zustand des irreversiblen Komas erstmals beschrieben,
bei dem das Gehirn durch
Sauerstoffmangel irreversibel zerstört war. Diesen Zustand hatten sie
als „coma dépassé“ (endgültiges Koma) beschrieben,
jedoch keinesfalls als Tod. Nochmals: Bis dahin hatte durch die Jahrtausende
gegolten, dass ein Mensch erst dann verstorben,
erst dann tot war, wenn sein gesamter Organismus – Herzatmung und damit
der gesamte Kreislauf – zum Stillstand gekommen
war. Der Körper des Verstorbenen erkaltete, Totenflecken zeigten sich,
die Leichenstarre stellte sich ein, der
Verwesungsprozess folgte. Mit ihm lösten sich Geist und Seele durch Zerreißen
des silbernen Bandes irreversibel vom
irdischen Körper, dem Gehäuse und Werkzeug des Menschen auf Dauer
seiner irdischen Inkarnation und kehrten zurück ins
Jenseits, der wahren, ewigen Heimat des Menschen. Im Bereich atheistischer,
materialistischer, medizinischer Wissenschaft
existieren Geist und Seele eines Menschen jedoch nicht.
Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen
hat, ist also der Todeszeitpunkt juristisch
zeitlich vorverlegt worden und wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um
dem „Toten“ – in Wirklichkeit einem
Sterbenden – lebendfrische Organe, wie z. B. das noch bis dahin schlagende
Herz oder andere bis dahin voll durchblutete
Organe, wie Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Augen etc. entnehmen
zu können. Denn nach dem deutschen
Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten
entnommen werden. Im Interesse der
Organtransplantation hat sich die Definition des „Hirntodes“ als
Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt.
Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit
dem „Hirntod“ angeblich naturwissenschaftlich–
medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei. Wem ist schon bekannt, dass
sich hinter der Bezeichnung
„
Bundesärztekammer“ ein nicht rechtsfähiger Verein von Landesärztekammern
verbirgt, jedoch keine öffentlich-rechtliche
Institution auf Bundesebene, wie dieser Name vorgibt? An der Feststellung der
Bundesärztekammer, dass mit dem „Hirntod“
naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen angeblich festgestellt
sei, ändert die Tatsache nichts, dass es sich bei
dem Patienten zu diesem Zeitpunkt um einen „lebenden Leichnam“ handelt,
dessen Herz noch schlägt, den gesamten Kreislauf
aufrecht erhält, der voll durchblutete Körper seine normale warme
Temperatur hat, der Stoffwechsel noch stattfindet. Auch das
funktionsunfähige Gehirn ist noch durchblutet, keineswegs wie bei einem
Toten erkaltet, geschweige denn in den
Verwesungsprozess übergegangen. Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ und
damit juristisch des Todes des Patienten durch
Ä
rzte wurde dieser noch als Komapatient in jeder Weise vom Pflegepersonal behandelt.
Er wurde ernährt, gewaschen und in
jeder notwendigen Weise gepflegt. Männliche „Gehirntote“ sind
selbst noch einer Erektion fähig. Weibliche schwangere
Gehirntote lassen in ihrem Körper ein Embryo weiter wachsen und reifen
bis zu seiner Geburt aus dem Körper eines „lebenden
Leichnams“. Wunden können noch ausgeheilt werden. Dr. Zieger berichtete
1996 dem Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages, dass Komapatienten auf äußere Ereignisse und soziale
Stimuli, wie z.B. dem Besuch von Angehörigen, eindeutig
antworten.
Gehirntote können noch Tage, Wochen, auch noch Monate oder jahrelang leben,
bis sie einem würdevollen friedlichen Tod
begegnen. Deshalb hat das Pflegepersonal häufig seine Probleme damit,
dass ein irreversibel komatöser Patient, als solcher
vollumfänglich gepflegt, zu einem bestimmten Zeitpunkt als vorgesehener
Organspender von den Ärzten als tot erklärt wird,
obwohl er nach wie vor wie ein Schlafender lebend warm und atmend im Bett liegt.
Kein Wunder, dass z.B. Professor Franco
Rest äußerte: „Den Hirntod gibt es überhaupt nicht; er
ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“
Mediziner, die die Hirntod-Diagnose stellen, bereiten dem Patienten zuvor einen
schmerzhaften Prozess. Der Eingriff dient in
der Regel der Organbeschaffung, nicht dem Wohl des Patienten. Die klinische
Untersuchung sieht u.a. vor: Eine Provokation
der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Reizen des
Rachenraums mit einem Gegenstand,
Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes
durch Absaugkatheter, festen
Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge.
Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine
Angiografie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren
kann beim noch lebenden Spender zu einem
anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen. Die DSO (Deutsche Stiftung
Organtransplantation) empfiehlt als letzte
klinische Untersuchung den Apnoe-Test (Abschalten der Herz-Lungenmaschine).
Dabei kann es zu Blutdruckabfall, Herz-
Rhytmusstörungen oder gar zum Herzstillstand kommen. Über belastende
Untersuchungen, mögliche Gefahren und
Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik wird der spendenwillige Bürger
jedoch derzeit nicht aufgeklärt. Unbekannt
bleibt, wie häufig Fehldiagnosen eines Gehirntodes gestellt werden. Derartiges
wird selbstverständlich in Fachzeitschriften
nicht publiziert. Indessen wurden Fälle bekannt, in denen bei Fortsetzung
lebenserhaltender Maßnahmen, bei sog. „Hirntoten“,
diese Patienten wieder gesund wurden. Die Autoren einer entsprechenden Studie
warnten vor der Fehldiagnose des Hirntodes
(www.das-parlament.de/2011/20-21/Beilage/001.html) So wurde bei der 56-jährigen
Gloria Crux der Hirntod diagnostiziert
und dass sie innerhalb 48 Stunden sterben würde. Sie überlebte, weil
ihr Mann das Abschalten der Geräte verhindern konnte.
Frau Rosemarie Körner: „Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann)
Organe entnommen aufgrund der mehrmaligen Hirntod-
Diagnose würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet
sein.“
Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch erhalten diese „Toten“ häufig
muskelentspannende und schmerzstillende
Medikamente, hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich
anästhesiert. Nicht selten schnallt man sie
auf dem Operationstisch fest, um irritierende Bewegungen zu verhindern. Daraus
ist unschwer zu entnehmen, dass die
Organtransplanteure keineswegs davon ausgehen, dass der Organspender, dem auf
dem OP lebendfrische warme Organe, wie
z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten werden, bereits im eigentlichen
Sinne tot und ohne jedes Schmerzempfinden
sei. Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten lebenden Patienten reagiert
der „Hirntote“ wie dieser auf unbewusste
Schmerzen. Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone
werden ausgeschüttet. Ein wirklicher Toter,
ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig.
Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit
nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose
bei der Organentnahme am „Toten“
vorgeschrieben. Selbst die DSO empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen
Eingriffs“ 5 Fentanyl, ein synthetisches Opioid
(Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerz-mittel, ca. 100 x stärker
als Morphin. Gescheut wird die Empfehlung einer
Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien offenbaren würde, dass
der tote Organspender in Wirklichkeit noch gar
nicht tot ist.
Zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem OP-Tisch liegende Körper
des „Hirntoten“ von der Kehle bis
zumSchambein aufgeschnitten bzw. aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten
Körper Eiswasser gegossen worden ist,
werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie z.B. die Nieren, die Leber,
die Lungenflügel, die Augen und zuletzt das
noch schlagende Herz. Danach tritt der eigentliche endgültige Tod der
ausgenommenen körperlichen Hülle des Patienten ein,
keineswegs der der entnommenen Organe. Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang
Wodarg, von Beruf Arzt, wurde
die Bitte abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen. Begründung:
Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene
sei keinem Zuschauer zuzumuten. In der Tat: Der Blutverlust bei Aufschneiden
eines noch von der Blutzirkulation
durchpulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das
anschließende Ausschlachten von Organen führt
fast zum totalen Blutverlust der körperlichen, nicht „entnommenen“ Hülle.
Die Chirurgen stehen wegen der Blut- und
Wasserüberschwemmung des Fußbodens häufig auf Matten oder Tüchern.
Auf einem anderen Blatt steht, dass nicht nur
Organe sondern auch Gewebe entnommen werden kann und wird. Das ist praktisch
der gesamte Körper, z.B. die
Oberschenkelknochen, usw. Für den Bestatter muss der Leichnam (der Hampelmann)
dann erst wieder stabilisiert – z.B. mit
Besenstielen -, ausgestopft und zugenäht werden. Herausgenommene Augen
werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt.
Wie in der Ärztezeitung vom 31.08.2000 zu lesen war, hält der britische
Anästhesist Dr. Peter Young es grundsätzlich für
möglich, dass hirntote Patienten bei der Organentnahme Schmerzen empfinden
können. Dem haben andere britische Narkose-
Fachärzte zugestimmt. Dr. Philip Keep (Norfolk und Norvich Hospital, Norvich)
ließ die Hörer eines Radio-Programmes der
BBC wissen, dass er für sich persönlich eine Organspende ablehne.
Er erklärte dazu: „Ich habe während meiner langjährigen
Arbeit im OP Dutzende hirntote Organspender gesehen, die bei der Entnahme der
Organe Reaktionen zeigten. Ich möchte und
kann nicht ausschließen, dass dies auf ein gewisses Schmerzempfinden
des Organspenders hindeutet.“ Er vertritt daher die
Auffassung, dass hirntote Organspender vor einer Organentnahme grundsätzlich
anästhesiert werden sollten! Die
Verabreichung einer Vollnarkose oder stärkster Schmerzmittel schließt
wohl die Annahme aus, dass er in Wahrheit schon tot
ist. Probleme dieser Art gibt es in der Anatomie nicht.
Gemäß heutiger Neurowissenschaft sind die Eingeweide von mehr als
100 Millionen Nervenzellen umhüllt. Dieses „2. Gehirn“
ist quasi ein Abbild des Kopfhirns. Zelltypen, Wirkstoffe und Rezeptoren sind
exakt gleich. Oft entscheidet der Mensch aus
dem Bauch heraus, pp. Solange noch das Bauchhirn lebt, kann es die Todesdefinition „Hirntod“ =
Tod nicht geben. Das gilt
auch für das Herz und seine Intelligenz. Es kann auch nach dem Hirntod
weiter schlagen. So liest man z.B. in dem Buch „Die
Herz-Intelligenz-Methode“ VAK-Verlag, S. 56 u.a.: „Dank seiner
komplexen Schaltkreise kann es unabhängig vom Gehirn im
Kopf arbeiten. Es kann lernen, sich erinnern, ja selbst fühlen und empfinden……“ Uns
geht etwas zu Herzen, das Herz wird
uns schwer, es kann uns brechen.
In der Beilage „Organspende und Selbstbestimmung“ der Zeitschrift „Das
Parlament“, Ausgabe 20/21 2011 war in dem Artikel
„
Wie tot sind Hirntote? – Alte Fragen – Neue Antworten!“ u.a.
zu lesen: „Kritiker der Gleichsetzung von Tod und Hirntod wie
der Philosoph und Nobelpreisträger Hans Jonas halten am klassischen Todeskonzept
fest. Sie plädieren dafür, den
Komapatienten oder den Hirntoten im Zweifel so zu behandeln, als sei er noch
auf der Seite des Lebens, da wir die exakte
Grenze zwischen Leben und Tod nicht kennen und der Mensch nicht von seinem
Körper zu trennen oder im Gehirn zu
lokalisieren sei.“ Jonas warnt davor, das Hirntod-Kriterium in den Dienst
der Organ-Beschaffung zu stellen. Der
Therapieabbruch bei hirntoten Patienten sei nur dann gerechtfertigt, wenn er
dem Interesse des Patienten selbst diene, aber
nicht für fremdnützige Zwecke. Auch Gehirnforscher und andere Wissenschaftler
stellten fest, dass die Gleichsetzung von
Hirntod und Tod aus physiologischer Sicht unhaltbar sei, ebenso wie die Gleichsetzung
hirntoter Patienten mit Leichen. Dr.
Manfred Lütz, Theologe, Arzt und Mitglied im Direktorium der Päpstlichen
Akademie für das Leben äußerte sich in einem
Radio-Interview u.a. wie folgt: ..… Was die Kirche sagen kann, ist: Man
darf nicht jemanden töten, um an seine Organe zu
kommen.“ So stellte auch das „Presidents‘ Council on Bioethics“ (USA)
2008 eindeutig klar: „Der Hirntod ist
naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen.“ Ist dies richtig – und
wer will daran zweifeln - so wird jeder „gehirntote“
Organspender von den Transplantationschirurgen auf dem OP-Tisch durch die oder
anlässlich der Entnahme seiner Organe
getötet, jedenfalls alles, was nicht entnommen wird. So wundert es nicht,
dass Papst Benedikt XVI. forderte, dass Organe nur
EX KADAVERE (vom Leichnam) entnommen werden dürften. Er selbst zog seine
Bereitschaftserklärung zur persönlichen
Organspende zurück.
Wegen der öffentlich durch Politik und Medien wie Ärzte völlig
unzulänglichen Aufklärung über alles, was Organspender und
deren Angehörige wissen müssen, erwarten auch die Mitglieder der
Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation
e.V.“ (KAO)., dass seitens der dafür Verantwortlichen entgegen dem,
was der unter der Bezeichnung Bundesärztekammer
agierende nicht rechtsfähige Verein propagiert, endlich eingestanden wird,
dass der „Hirntod“ keine wissenschaftliche, sondern
eine juristische Definition ist, um von einem sterbenden, lebenden Menschen
straffrei lebendfrische Organe entnehmen zu
können. Diese Initiative wurde von Eltern gegründet, die ihre verunglückten
Kinder zur Organentnahme freigegeben hatten,
ohne zuvor über den allumfassenden Sachverhalt ordnungsgemäß aufgeklärt
worden zu sein. Sie hatten erst nach der Entnahme
begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können,
die tot sind, wie sie dies angenommen hatten.
Zahlreiche dieser Eltern haben sich öffentlich geäußert. Darunter
auch Frau Renate Greinert, deren umfangreicher Äußerung
folgende Passagen zu entnehmen sind: „Wir befinden uns durch die Transplantationsmedizin
im modernen Kannibalismus. Der
Mensch reißt seinem Gegenüber nicht mehr sein Herz aus der Brust
und verspeist es zur eigenen Kraftgewinnung, nein, in der
heutigen Zeit legt sich der Mensch auf einen Operationstisch, schließt
die Augen und lässt einverleiben………..
Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt sagte, Christian sei tot.
Eine ungeheuerliche Situation: Ich wende mich
von meinem Kind ab, das warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird wie
ein Lebender, weil der Arzt sagt, mein Kind ist
tot. Ich musste gegen mein eigenes Empfinden glauben……….
Ich habe meinen Sohn vor seiner Beerdigung noch einmal
gesehen. Er erinnerte mich an ein ausgeschlachtetes Auto, dessen unbrauchbare
Teile lieblos auf den Müll geworfen
wurden……..
Wir waren bereit gewesen, ein Organ zu spenden, jetzt erfuhr ich, dass die
Mediziner meinem Sohn Herz, Leber, Nieren und
Augen entnommen hatten, man hatte ihm sogar die Beckenkammknochen aus dem Körper
gesägt. Zerlegt in Einzelteile war er
dann über Europa verteilt worden. Er war zum Recyclinggut geworden……..
Ich war gar kein Einzelfall, wie mir eingeredet werden sollte. Alle diese Angehörigen
waren - wie ich - unaufgeklärt oder
falsch informiert in die Organentnahme manipuliert worden……
Alle Angehörigen der Organspender sind davon ausgegangen, dass ihre Kinder
so tot waren, wie man sich TOT-SEIN
vorstellt. Alle erinnerten sich daran, dass ihre Kinder aber gerade nicht kalt,
starr, leblos und ohne Atem waren. Im Gegenteil:
Sie waren warm, einige schwitzten, sie wurden wie Patienten versorgt und behandelt…..
Die Mütter erzählen von nächtlichen
Alpträumen, in denen ihre Kinder schreien und ihnen vorwerfen, sie verlassen
zu haben. Und das genau haben wir
getan……….. es ist nicht zum Aushalten! Wir finden keinen
Weg aus der Schuld…….. Kassierer, Gewinner ist der
Transplantationsmediziner, der seinen Traum, den Tod zu besiegen, einen wesentlichen
Schritt näher gekommen ist…..
Die Gesellschaft wird mit ihrer Angst vor dem Sterben so manipuliert, dass
wir uns alle nur in der Rolle der Organempfänger
sehen, aber nicht als Lieferant. Die Akzeptanz der Organspende beruht darauf,
dass keiner mehr sterben will. Jeder hofft, auf
Kosten eines anderen zu überleben………
Ü
ber Organverteilerstellen werden sie wie Ware angeboten und in Europa verteilt.
Entnommen und in Kühlboxen verpackt
werden sie per Hubschrauber oder Jet in Transplantationszentren geflogen und
verwertet. Der Mensch verkommt zum
Sonderangebot, tiefgefroren bis zur Verwertung. Wollen wir das wirklich oder
sollten wir nicht endlich Einhalt gebieten? Es
war ein langwieriger Prozess, zu begreifen, dass Sterben etwas Alltägliches
ist, dass der Tod die Krönung des Lebens ist…..
Die einzige Alternative zur Transplantationsmedizin für Spender und Empfänger
von Organen, für jeden von uns, ist die
Akzeptanz des Sterbens.“
Frau Renate Focke, Mutter des 1997 verunglückten Sohnes Arnd, äußerte
in der Schrift der KAO „Organspende – Die
verschwiegene Seite“ u.a., dass im Falle ihres Sohnes eindeutig gravierende
Verstöße gegen das Transplantationsgesetz
begangen worden seien. Ihr Ehemann, Gebhard Focke, äußerte sich
dort u.a. wie folgt: „ Ich werfe mir vor, dass ich ihn habe
sterben lassen, während er aufgesägt und aufgeschnitten wurde, während
er mit kalter Perfusionslösung durchspült wurde –
und das alles ohne Narkose. Keiner weiß aber genau, was ein sog. „Hirntoter“ noch
empfinden kann. Ich werfe mir vor, dass
ich tatsächlich meinen Sohn für tot hielt, als die Ärzte mir
das verkündeten, obwohl er sich durch die Hirntod-Feststellung in
keiner Weise verändert hatte…….
So aber fühle ich mich über den Tisch gezogen, meine Unwissenheit
wurde ausgenutzt. Ich habe mir oft überlegt, was ich denn
hätte wissen müssen, um eine begründete Entscheidung treffen
zu können. Vielleicht hätte schon folgende Frage ausgereicht:
„
Ihr Sohn liegt im Sterben. Sind Sie damit einverstanden, dass er auf dem OP-Tisch
zu Ende stirbt, während ihm die Organe
entnommen werden? Ich hoffe, dass ich dann die Ärzte vom Hof gejagt hätte.
Wer möchte sein Kind schon auf solch
schreckliche Weise sterben lassen?..........
Wenn ich gewusst hätte, dass es begründete Zweifel am Hirntod-Konzept
gibt, hätte ich meine Zustimmung zur Organentnahme
nie gegeben – wer möchte seinen hilflosen Angehörigen solch
einem ungewissen und grausamen Sterben
ausliefern?........ Statt von der 100%igen Zuverlässigkeit der Hirntod-Diagnostik
zu fabulieren, sollte man die Öffentlichkeit
darüber informieren, dass Studien das Gegenteil belegen. Statt den schwammigen
Begriff der Nächstenliebe zu verwenden,
sollten gerade die Kirchen ein Interesse daran haben, ihre sterbenden Mitglieder
nicht schutzlos der Medizin auszuliefen,
sondern ihnen einen Übergang in Würde und Ruhe zu ermöglichen.
Und die DSO sollte nicht dauernd von Solidarität in der
Gesellschaft reden und damit die Ausbeutung des einen zu Gunsten eines anderen
meinen. Zusammen mit der Pharma-
Industrie, die an den Transplantierten, die ja Dauerpatienten sind, viel Geld
verdient, ist hier ein Kartell entstanden, das
Informationen nur dann fördert, wenn sie Werbung für Organspende
darstellen. Sonst tut man alles, um die Öffentlichkeit nur
in eine Richtung zu beeinflussen……..“
Stets wird versucht zu verhindern, dass Angehörige die ausgeschlachtete
leblose körperliche Hülle des „Organspenders“ nach
der Entnahme sehen. Denen es gelingt, sind entsetzt. Der sich ihnen bietende
Anblick verfolgt sie zumeist ihr ganzes Leben
lang. Das Gesicht des Spenders zeigt nicht den beseligenden Frieden von Menschen,
die man in Würde hat sterben lassen. Sie
spiegeln vielmehr Furcht, Angst und fürchterliche erlittene Schmerzen
wider. Blonde Haare junger Menschen sind ergraut oder
weiß geworden. Die Haut des entbluteten Körpers zeigt sich in einem
unnatürlichen grauweißen Farbton. So äußerte sich z.B.
Frau Gisela Meyer, Mutter des verunglückten Sohnes Lorenz u.a.: „Beim
Anblick meines Sohnes glaubte ich zunächst an
einen Irrtum. Ich erkannte ihn nicht, weil sein zuvor unverletztes Gesicht
so entstellt war. Bis dahin hatte ich schon als
Krankenschwester und in der eigenen Familie Sterbende begleitet und in das
Gesicht von Verstorbenen geschaut. Ich hatte
keine Berührungsängste und kannte den friedlichen und entspannten
Gesichtsausdruck, der sich oft bei Verstorbenen einstellt.
Das Gesicht meines Kindes war hingegen ganz klein geworden, die Lippen, seine
schönen vollen Lippen waren
zusammengespresst, der Gesichtsausdruck sah nach Schmerzen aus. Seine Haare
waren nass, die Augen mit Mulllagen bedeckt
und kreuzweise verklebt………………
Entgegen den Behauptungen der Transplantationsmediziner bin ich überzeugt,
dass mein Kind bei der Organentnahme
Schmerzen erlitten hat. In seinem Sterben war ihm noch Schlimmes widerfahren.
Nach der Krankenakte, die wir später lasen,
bekam er eine Lokalanästhesie – warum? Hatte er sich bei der Operation
bewegt? Hatte der Arzt gemerkt, dass er mit
Schmerzen reagierte?...................“
Darüber, wie viele Organtransplantationen „daneben“ gehen,
wird nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit gesprochen.
Man hört: Gehen sie „daneben“ – dann gründlich!
Der Empfänger erhofft, ergiert sich die Verlängerung seines Lebens
mit dem
fremden Organ. Am eigenen Körper muss er erfahren, was es bedeutet, für
den Rest seines Lebens in die Abhängigkeit von
dem Transplanteur und Ärzten zu kommen. Mit hohen Cortisongaben, pp.,
müssen die Abstoßungsreaktionen des fremden
Organs ständig bekämpft werden. Das setzt die eigene Immunkraft herab,
hebt sie letztlich auf. Bakterien, Viren und Pilze
haben freien Eingang in den ungeschützten Körper des Empfängers
und können sich dort ungehindert vermehren. Die Pharma-
Industrie verdient exzellent an Organempfängern. Die monatlichen Medikamentenkosten
betragen tausend, wenn nicht
tausende Euro. Hier und da müssen verbrauchte eingesetzte Organe durch
wiederum neu beschaffte ersetzt werden! Dieser
oder jener Organempfänger stirbt qualvoll an Infektionen, gegen die sich
sein Körper nicht mehr wehren kann. Der Preis, den
der Organempfänger für die gewonnene Verlängerung des Lebens
seines irdischen Körpers zahlt, ist hoch. Das fremde Organ
wird nie ein eigenes. Häufig sind auch Wesensveränderungen zu beobachten.
Vegetarier, denen das Organ eines Fleischessers
eingepflanzt wurde, verspüren z.B. plötzlich einen wilden Hunger
auf Fleisch. Eine 35jährige Frau, die das Herz eines Callgirls
erhalten hatte, konnte danach von Sex nicht mehr genug bekommen. Ein Arbeiter
ohne kulturelle Neigungen, dem man die
Leber eines jungen Geigers übertragen hatte, interessierte sich plötzlich
für klassische Musik. Ein 10jähriges Mädchen wurde
seit der Transplantation von schweren Albträumen geplagt. Es hatte das
Herz einer 8Jährigen erhalten, die Opfer eines
Tötungsversuches geworden war. Die Empfängerin des Herzens konnte
das Verbrechen an der Organspenderin so genau
beschreiben, dass die Polizei den Täter ermitteln und festnehmen konnte.
Direkt nach einer Transplantation treten auch
Euphorie, Verwirrtheitszustände, wahnhafte und halluzinative Erlebnisse
auf. Typisch sind Wahnideen von Raub und Tötung.
Die Ärzte, mit den wahren – eigentlichen – Problemen überhaupt
nicht vertraut, führen dies zumeist auf Folgen der
verordneten Medikamente zurück. Dies alles ist noch ein großes,
dunkles, unübersehbares Feld!
Zieht man aus all dem die Bilanz, lässt sich unschwer erkennen: Die Diagnose „Gehirntod“ bedeutet
für die von verwertbaren
Organen auszuweidende körperliche Hülle eines – wenn auch komatös
im Sterbevorgang lebenden - Patienten das endgültige
Todesurteil. Vollstreckt wird es von Chirurgen auf dem Operationstisch durch
oder anlässlich der Organentnahme. Die Spuren
dieses Vorganges werden danach auch von den Angehörigen – soweit
es überhaupt dazu kommt – in der Leichenhalle
wahrgenommen. Das Antlitz zeigt nicht die heitere, friedliche Entspannung eines
in Würde dahingeschiedenen Patienten,
sondern ist entstellt und verzerrt von erlittenen grausamen Schmerzen. Haut
und Haare sind ergraut, zuvor blonde Haare eines
jungen Patienten möglicherweise auch weiß geworden. Grau-weiß erscheint
die Haut des entbluteten bzw. nahezu entbluteten
Körpers. Gerettet wird das Leben für die entnommenen Organe, die
in anderen Menschen weiterleben.
Da der Mensch entgegen der atheistischen, materiellen medizinischen Wissenschaft
nicht nur aus einem organischen Körper
besteht sondern eine Einheit bildet aus Körper, Geist und Seele, die sich
wechselseitig völlig durchdringen, bleibt es der
Phantasie des Einzelnen überlassen, was die „Organ-Geist-Seele-Transplantation“ für
Spender und Empfänger in Wahrheit
bedeuten muss und welche Folgen dies hat, nicht nur im körperlichen sondern
auch im geistig-seelischen Bereich. So fragt
auch der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation
e.V.“ (KAO) in seiner Schrift „HIRNTOD – Der neue Tod
bei lebendigem Leib“ u.a.: „Sollen wir das christliche Menschenbild
von der Ganzheit des Menschen aus LEIB, SEELE,
GEIST aufgeben und das Maschinenmodell der Transplantationsmedizin übernehmen?“
Dr. W.H. Rosowsky, in 41236 Mönchengladbach-Reydt, Diplom-Psychologe und
Psychotherapeut, der nach dem Besuch
eines humanistischen Gymnasiums neben Psychiatrie und Psychologie u.a. auch
katholische Theologie und Philosophie
studierte, sammelt seit vielen Jahren die an zahlreichen Orten der Erde gegebenen
Gottesoffenbarungen für die Menschen, die
das fassen können. Darunter befinden sich Aufklärungen Gottes zur
Organtransplantation, in denen es auszugsweise u.a. heißt:
„
Die Frage, ob Organverpflanzung in Meinem Sinne ist, ist schnell beantwortet.
Wie kann eine so absolut unnatürliche
Handlungsweise Mein Wohlgefallen finden? Sie ist nicht in Meiner Ordnung und
wird es auch nie sein, sondern sie ist - wie
alles pervertierte Handeln dieser Zeit – ein zugelassenes Übel…….
Die Leiber der Sterbenden werden gnadenlos ausgeschlachtet, während die
Seele im Todeskampf zittert und ihre
Seelensubstanz zusammenzuklauben genötigt ist, um ihren Seelenleib im
Jenseits wieder voll funktionsfähig in
Empfang zu nehmen. Diese Seelen empfinden mit Schrecken, wie ihrem Leib die
warmen Organe entnommen
werden. Sie gelten als gestorben und somit empfindungsunfähig, und doch,
solange der letzte warme Atem nicht in
die geistige Welt entströmt ist, so lange empfinden sie noch tiefe Schmerzen
und die Qualen der Angst und
Pein……….“. (Deutschland 14.12.2002).
„
Ein Mensch hat hier auf der Erde nur eine gewisse Zeit. Und diese Zeit liegt
bei Mir. Und wer damit nicht zufrieden
ist und sich gegen diese Zeit, die Ich ihm gegeben habe, auflehnt, derjenige
geht auf die andere Seite und
verabschiedet sich gewissermaßen von Mir. Er holt sich „Hilfe“,
so keine Hilfe geholt werden kann……
Ihr wisst, dass der Mensch, der dem Tode nahe ist, und bei dem noch die elektrischen
Energien vorhanden sind – d.h. es geht
noch der Blutkreislauf, es wird noch verstoffwechselt – dieser Mensch
ist noch nicht tot. Jedenfalls hat seine Seele und sein
Geist seinen Körper noch nicht verlassen…………
Aus diesem Grunde ist es ein furchtbares Erlebnis für das Wesen, das sich
im Sterbevorgang befindet, denn es wird noch
richtige Schmerzen empfinden.
Wenn Ich euch heute sage – wenn jetzt dieser Mensch, der zum „Gesunden“ befördert
wird dadurch, dass er einen
Teil des anderen in sich aufnimmt: Dieser Mensch ist von dieser Stunde an nicht
mehr frei! Er kann nicht mehr frei
sein, weil das Wesen, das sich von seinen Körperteilen getrennt hat und
nicht der Verwesung übergeben hat – sondern
diese Niere und diese Lunge arbeiten weiter – dieser Geist kann sich
von seiner Lunge, die da noch im Gange ist, und
seinen Nieren nicht distanzieren: d.h. dass dieser Mensch bis zum Ende des
Lebens des anderen Menschen, der ja
gesundet ist, in seiner Niere bleiben muss und mit ihr leben muss. Es geht
nicht anders.
Was das für eine grauenhafte Geschichte ist, könnt ihr euch ja vielleicht
vorstellen – dass dieser Geist jetzt vielleicht 10, 20, 30
Jahre mitgezogen wird, da sein muss auf diesem Lebenslevel – wie ihr
sagt – desjenigen, der da auf diesem irdischen Planeten
noch weiterleben muss. Er muss diese lange Zeit in seiner Nähe bleiben
und muss all das miterleben, was dieser Mensch jetzt
erlebt. Er lebt also ein zweites Leben, obwohl er sein eigenes abgeschlossen
hat, sein irdisches Leben alles gelernt hat, was er
in dieser irdischen Phase hat lernen können und nun kann er nicht tun,
was er tun wollte, d.h. in anderen Bereichen des Geistes
noch etwas dazulernen. Ihr müsst euch vorstellen, dass ihr ein Leben einfach
mit einem anderen Menschen teilen müsst, mit
dem ihr überhaupt nichts gemein habt. Denn er hat eine andere Phantasie,
einen anderen Kopf, andere Vorlieben, andere
Freunde – Freuden natürlich auch. Er hat ein Umfeld um sich, mit
dem ihr euch überhaupt nicht identisch wisst.
Könnt ihr euch vorstellen, wie schrecklich es ist für den, der immer „mitmarschieren“ muss,
obwohl er sich längst hätte
davonmachen können….. Wenn ihr das alles hört, dann wisst ihr,
dass solches von Mir nicht gewollt ist, und dass es
schrecklich ist, dass solches geschieht. Es ist wahrhaftig der Weg des Widersachers,
der mit seinem Verstand, d.h. mit den
Verstandeskräften, die er in den Menschen, die Mich nicht kennen und Mich
nicht lieben, in Gang bringt. Darum besteht
solches Geschehen.
Und wer diesen Weg geht, ist in sich bestraft und hat die wahre „Hölle“ zu
ertragen……..“ (Deutschland, 21.08.1994)
Darüber klären Mediziner Organspender oder deren Angehörige
und Organempfänger selbstverständlich nicht auf. Sie können
es nicht, weil ihre atheistische, materielle Medizin-Wissenschaft wohl den
irdischen menschlichen Körper, nicht aber dessen
Geist und Seele kennt. Im Interesse der Einwilligung zur Organspende und dem
Wunsch nach der Einverleibung von Organen
anderer Menschen, wird aber auch viel von dem verschwiegen, was sie im Bereich
dieser materiellen Welt zu erkennen
vermögen. Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation
e.V. zitiert den Transplantations-Medizin-Professor
Rudolf Pichlmayr in seiner Schrift „Organspende – Die verschwiegene
Seite“ wie folgt: „Wenn wir die Gesellschaft über die
Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“ Aufklärung
erfolgt daher hauptsächlich einseitig „pro
Organspende“. Nicht verwunderlich ist in diesem Zusammenhang die Meinung
des Vorsitzenden der Ständigen Kommission
Organtransplantation der Bundesärztekammer, Prof. Hans Lilie: „…….es
bleibt dem Einzelnen überlassen, sich selber die
notwendigen Informationen zu besorgen, sodass eine Organspende auch dann zulässig
ist, wenn der Betreffende sich für die
Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt
worden zu sein.“ (Aus seinem Vortrag beim 110.
Deutschen Ärztetag in Münster am 16.05.2007). Mein früherer
Mandant, Dr. med. M.-O. Bruker, dessen Gesundheitsbücher in
ü
ber 3 Millionen Exemplaren vertrieben wurden, äußerte sich u.a.: „Ich
schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle
Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über
die Organtransplantation. Sie
befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch
und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die
Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend
in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei
distanziere ich mich auf das Schärfste und mit ihr sicher der größte
Teil der Ärzte.“ Er schrieb auch: „Heute gilt – wie
absurd –
der „Hirntod“ als Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise
dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die
Gesetzgebung ein Freispruch für alle „Handlanger“ dieses „Mordsgeschäfts“ erreicht.“ (Aus „Sterben
auf Bestellung – Fakten
zur Organentnahme“, Hrsg. Ilse Gutjahr, Dr. phil. Mathias Jung).
Deshalb sind die hier gegebenen Informationen insgesamt zur Entscheidungsfindung
des Einzelfalles unentbehrlich. Denn wie
eingangs bereits gesagt: Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen
jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden. Dass
die Medizin der Zukunft - nach Überwindung des materiellen Zeitalters
- Organtransplantationen nicht mehr kennen wird, steht
auf einem anderen Blatt.
Die zitierten Gottesoffenbarungen sind dem Buch „Kleines Repetitorium – Grundlegende
Aussagen Gottes aus unserer Zeit –
Gottesoffenbarungen Aktuell bis 2011“, S. 67 – 70 entnommen, einem
in keinem Verlag erschienenen unverkäuflichen
Privatdruck des Dr. W.H. Rosowsky).
Dr. jur. Georg Meinecke,
Jahrgang 1926, Nestor der deutschen Patientenanwälte, ist auch Autor der
Bücher:
„
Der Königsweg zu Gesundheit und hohem Alter“
Gesundheitseck Kaufmann: „Wir haben selber viele, viele hundert Bücher
zum Thema Gesundheit und Krankheit gelesen.
Einem Buch aber möchten wir ab sofort unangefochten den Spitzenplatz einräumen,
nämlich diesem Buch von Georg
Meinecke, welches unvergleichlich beeindruckend und verständlich geschrieben
ist. Wir können dieses Buch mit absoluter
Ü
berzeugung empfehlen.“
Der Leser erfährt, wie sich praktisch jede chronisch-degenerative Krankheit
bis hin zum Krebs im Endstadium auf natürliche
Weise nebenwirkungsfrei heilen bzw. vor ihrem Entstehen verhindern lässt.
Wochenlang auf Platz 1 der Books on Demand Sachbuch-Bestsellerliste!
Books on Demand, 2009, 2. Stark erweiterte Auflage, 512 S., 13,5 x 21,5 cm,
broschiert, ISBN: 978-3-8311-4199-9, 27,80 €
„
GESUND FÜR IMMER – Die Revolution im Gesundheitswesen“
„
Dieses Buch gehört in die Hände eines jeden verantwortlich bewussten
Menschen und auch dessen, der es werden will. Es
müßte Pflichtlektüre in der Grundschule sowie aller Universitäten
sein. Der Inhalt ist fundiert, ehrlich und kompetent. Dr.
Meinecke hat eine klare, direkte und doch eine sehr feine aber informative
Art, dem Leser die Wahrheit zu übermitteln……“
Leserkommentar zum Buch von Urs Hochstrasser auf www.amazon.de
Monatelang auf der Books on Demand Sachbuch-Bestsellerliste!
Books on Demand, 2010, 3. Auflage, 160 S., 13,5 – 21,5 cm, broschiert,
ISBN: 978-38334-7263-3, 11,90 €
„
Papst Benedikt XVI.: Jesus von Nazareth aß kein Osterlamm – Hat
Jesus sich menschengerecht ernährt?“
„
Diese revolutionäre Botschaft und ihre Konsequenzen sollte jeder Christ
kennen!“
Von Lesern als hervorragend beurteilt.
Books on Demand, 2010, 36 S., DIN-A4, broschiert, ISBN: 978-3-8334-7433-0,
6,80 €
November 2009
http://www.wahrheiten.org/blog/2009/11/22/schweinegrippe-das-spiel-ist-aus-teil-1/