KfW-Sonderförderung-Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 431)

Die Sonderförderung der KfW-Förderbank wird ausschließlich gewährt für Maßnahmen an Wohngebäuden, die nach dem 1. April 2010 abgeschlossen werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinden, Kreise...u.s.w. Sie umfaßt folgende Maßnahmen:

 

*Einbau von Hocheffizienzumwälz-und/oder-Zirkulationspumpen (das sind alle Pumpen mit Effizienzklasse A) also alle unsere ENERGIESPARPUMPEN der Version Auto aber auch die E4Vario!

Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Liegen die Kosten unter 600 Euro wird kein Zuschuß mehr bezahlt. Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Heizungsanlage müssen vor dem 1.01.2005 istalliert worden sein. Ebenfalls Voraussetzung: bei Heizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, muß es sich um einen Niedertemperatur oder Brennwertkessel handeln.

 

Aiky, unser Energiesparexperte

übersetzt also für Sie:

"Der Staat unterstützt Sie tatkräftig beim Energiesparen, denn er bezuschußt den Wechsel alter Heizungsumwälzpumpen und oder alter Zirkulationspumpen."

Aiky-Pyrenäenberghund-unser neuer Energiesparexperte

 

Neben dem Austausch der Heizungspumpen bzw. der Zirkulationspumpen sind weitere Maßnahmen im Programm zur Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen:

* Analyse des Ist-Zustandes der Heizungsanlage nach DIN EN 15378

* Ermittlung der Sollgrößen der Anlage;

* Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inclusive des hydraulischen Abgleichs nach DIN EN 14336 (hier das Berechnungsergebnis incl. der Ventileinstellwerte in geeigneter Weise z.B. durch Beifügen des Rechnerausdrucks nachvollziehbar zu dokumentieren)

* Verbesserung der Reglungstechnik incl. hydraulischen Abgleichs, Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen.

* Einbau von Strangdifferenzdruckreglern

* Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile (z. B. Thermostatventile; z.B. Einbau von Raumreglern bei Fußbodenheizung)

Link zum Aufruf des Antragsformulares Für Rückfragen: 01801 335577

Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen; aber spätestens 3 Monate nach Abschluß des Vorhabens bei der KfW. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung. Zusammen mit den Antragsunterlagen ( das sind Antragsformular sowie Ihre Rechnungskopie von der Fachfirma) ist von privaten Antragsstellern eine Kopie des Personalausweises mit einzureichen.

Für die im Programm geförderten Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Zusage (kein Rechtsanspruch!). Die KfW behält sich eine Überprüfung der Berechnungsunterlagen sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Wohngebäude vor.

Auch gefördert werden über dieses Programm:

* der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen

* Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) durch einen Sachverständigen (z.B. ein im Bundesprogramm zugelassener VOR-ORT-ENERGIEBERATER unter BAFA-Energieberaterliste zu finden)